Ab 2026: Sind Handwerksbetriebe in der Region Trier vorbereitet?

Die neue 5%-Kontrollquote bedeutet fünfmal häufigere Betriebsprüfungen. Wir helfen Ihnen, nicht nur rechtssicher zu sein – sondern echte und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.

Neue Mindestbesichtigungsquote: Was Sie wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Mindestbesichtigungsquote nach §21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz. Landesbehörden sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr zu kontrollieren.

Das bedeutet für Sie: Statistisch wird jeder Betrieb alle 20 Jahre geprüft – eine erhebliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis, bei der manche Betriebe jahrzehntelang unkontrolliert blieben.

Besonders Handwerksbetriebe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – wie Bau, Elektro, KFZ, Sanitär/Heizung/Klima – stehen im Fokus der Kontrollen. Die Prüfer schauen gezielt auf die Arbeitsschutzorganisation, Dokumentation und insbesondere auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Die 6 Gefährdungsfaktoren nach §5 Abs. 3 ArbSchG

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Gesetz unterteilt die potenziellen Gefährdungsquellen in sechs Hauptkategorien.

1

Arbeitsstätte & Arbeitsplatz

§ 5 Abs. 3 Nr. 1

Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte: Raumabmessungen, Beleuchtung, Belüftung, Temperatur, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege sowie Barrierefreiheit.

2

Physikalische, chemische & biologische Einwirkungen

§ 5 Abs. 3 Nr. 2

Lärm, Vibrationen, Strahlung, Gefahrstoffe (Gase, Dämpfe, Stäube), biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren oder Pilze – und deren Wirkung auf den Körper.

3

Arbeitsmittel

§ 5 Abs. 3 Nr. 3

Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen: mechanische und elektrische Gefährdungen, Ergonomie, Bedienung sowie Wartung und Instandhaltung.

4

Arbeitsverfahren & Arbeitszeit

§ 5 Abs. 3 Nr. 4

Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit: Schichtarbeit, Pausenregelungen, Überstunden, Zeitdruck, Multitasking und deren Wechselwirkungen auf die Sicherheit.

5

Qualifikation & Unterweisung

§ 5 Abs. 3 Nr. 5

Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten: Fachkunde, Schulungen vor Arbeitsaufnahme, Verständlichkeit und regelmäßige Auffrischung der Unterweisungen.

Unser Fokus
6

Psychische Belastungen

§ 5 Abs. 3 Nr. 6

Seit 2013 gesetzlich verankert – die Beurteilung erfolgt anhand folgender Merkmalsbereiche:

  • Arbeitsinhalt & Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen
Mehr zur GBU-Psych

Warum die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wichtiger ist, als Sie denken

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU-Psych) ist seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben – doch nur etwa ein Drittel der Betriebe hat sie bisher umgesetzt. Mit der neuen Kontrollquote steigt das Risiko massiv. Aber es geht um mehr als Rechtssicherheit.

„Wir finden zwar Leute, aber nach 6 bis 12 Monaten sind sie wieder weg."

Diese Aussage hören wir von Handwerksmeistern in der Region Trier immer wieder. Hohe Fluktuation, Krankheitsausfälle, fehlende Motivation – das kostet nicht nur Geld, sondern gefährdet die Zukunft des Betriebs.

Die Ursachen für Fluktuation sind oft dieselben Faktoren, die eine GBU-Psych aufdeckt: Dauerstress, unklare Kommunikation, zu wenig Wertschätzung, unrealistische Zeitvorgaben. Eine professionell durchgeführte GBU-Psych deckt diese Belastungen systematisch auf – und liefert konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungen.

Mitarbeiterbindung verbessern

Zufriedene Mitarbeiter bleiben länger

Fluktuation senken

Weniger Kosten für Recruiting und Einarbeitung

Krankheitsausfälle reduzieren

Gesunde Arbeitsumgebung = weniger Fehltage

Rechtssicherheit

Dokumentation, die bei Prüfungen standhält

Nicht nur gesetzeskonform – sondern wirksam

Wir führen die GBU-Psych nicht als bürokratische Pflichtübung durch, sondern als echte Potenzialanalyse für Ihren Betrieb.

Systematisch & Strukturiert

7-Schritte-Prozess nach GDA-Leitlinie

  • Arbeitsbereiche festlegen
  • Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  • Maßnahmen ableiten
  • Umsetzung begleiten
  • Wirksamkeit prüfen
  • Fortschreiben und aktualisieren

Mit echter Mitarbeiterbeteiligung

Ohne Ihre Mitarbeitenden geht nichts

  • Anonyme Befragungen für ehrliche Antworten
  • Strukturierte Workshops zur gemeinsamen Lösungsfindung
  • Vertraulichkeit garantiert
  • Ergebnisse, die wirklich etwas bewegen

Praxisnah & Umsetzbar

Keine theoretischen Konzepte

  • Konkrete Maßnahmen
  • Passend zu Ihrer Betriebsgröße und Branche
  • Begleitung bei der Umsetzung
  • Nachkontrolle der Wirksamkeit
  • Dokumentation, die bei Prüfungen standhält

Das Ergebnis: Rechtssichere Dokumentation + bessere Mitarbeiterbindung + produktiveres Betriebsklima.

Mehrere Betriebe in der Region konnten ihre Fluktuation nach unserer Begleitung um über 50 Prozent senken.

Was Handwerksbetriebe in der Region sagen

Wir dachten, das wird bürokratischer Aufwand. War es nicht. Wir haben konkrete Verbesserungen erreicht – und unsere Mitarbeiter sind zufriedener."

Sozialbetrieb, Trier

Weniger Krankheitstage • Bessere Teamstimmung

Nach der GBU-Psych haben wir endlich verstanden, warum wir solche Probleme hatten, neue Mitarbeiter zu halten. Jetzt läuft's."

Handwerksbetrieb, Bitburg

Fluktuation reduziert • Mitarbeiterbindung gestärkt

Die Dokumentation war bei der Betriebsprüfung perfekt. Keine Auflagen, keine Nachbesserungen. Das war's uns wert."

Garten und Landschaftsbauer, Trier

GBU-Psych. hilft, das volle Potenzial auszuschöpfen.

Wir sind für Sie da – lokal, erfahren, engagiert

Dipl.-Kfm. Cliff Winnecke

Cliff Winnecke

Geschäftsführer & Berater

Über 15 Jahre Erfahrung in Personalberatung und Arbeitsschutz. Spezialisiert auf mittelständische Handwerksbetriebe in der Region Trier. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (IHK Trier geprüft)

Lars Marquart

Lars Marquart

Berater & Projektmanager

Experte für Digitalisierung und Organisationsmarketing. Bringt praxisnahe Lösungen in Betriebe und begleitet bei der Umsetzung. Kennt die Herausforderungen des Handwerks aus eigener Erfahrung.

Melanie Böhme

Melanie Böhme

Beraterin & Coach

Berät Organisationen strategisch mit arbeits-, personal- und organisationspsychologischer Expertise. Konzipiert und begleitet Mitarbeiterbefragungen sowie Workshops. Gestaltet vertrauliche, wertschätzende und wirksame Entwicklungsprozesse.

Region Trier – das ist unsere Heimat. Wir kennen die Betriebe, die Herausforderungen und die Menschen hier. Kurze Wege, persönlicher Kontakt, echte Partnerschaft.

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„Ist Ihr Betrieb auf die 5%-Prüfquote vorbereitet?" 30 Prüfpunkte in 4 Kategorien. Download nach kurzer Eingabe Ihrer Kontaktdaten.

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