Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Mindestbesichtigungsquote nach §21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz. Landesbehörden sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr zu kontrollieren.
Das bedeutet für Sie: Statistisch wird jeder Betrieb alle 20 Jahre geprüft – eine erhebliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis, bei der manche Betriebe jahrzehntelang unkontrolliert blieben.
Besonders Handwerksbetriebe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – wie Bau, Elektro, KFZ, Sanitär/Heizung/Klima – stehen im Fokus der Kontrollen. Die Prüfer schauen gezielt auf die Arbeitsschutzorganisation, Dokumentation und insbesondere auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.